Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf von Rindern, Rindersperma, Rinderembryonen und sonstigen landwirtschaftlichen Bedarfsartikel und die Durchführung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.
Teil I - Verkauf von Bullensperma, Embryonen und landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen, der Rinderzucht Marquardt (nachfolgend: „Holstein-Wagyu“), in Bezug auf den Verkauf von Bullensperma und Embryonen sowie mit diesem im Zusammenhang stehenden landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln.
1.2. Die Vertragspartner (Käufer) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind oder handeln als Unternehmer im Sinne § 14 BGB.
1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt dieser Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
1.5. Sperma und Embryonen können nur geliefert werden, soweit das Tierzuchtgesetz in seiner aktuellen gültigen Fassung dies zulässt.
2. Vertragsschluss, Lieferfrist
2.1. Angebote der Holstein-Wagyu sind stets freibleibend und unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Der Vertrag kommt - soweit nicht bereits ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wurde - erst durch mündliche oder schriftliche Bestellung des Tierhalters und Annahme dieser Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Holstein-Wagyu zustande; wird eine Auftragsbestätigung nicht versandt, kommt der Vertrag durch Lieferung mit dem Inhalt der Rechnung zustande.
2.2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart, bzw. bei Annahme der Bestellung angegeben. Ist dies nicht der Fall, kann der Terminplan der Auslieferung in der Besamungsstation erfragt werden. Sofern der Liefertermin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden kann, werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder ähnlich Umstände unmöglich oder übermäßig erschwert, ist die Holstein-Wagyu für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht frei bzw. kann auch vom Vertrag zurücktreten.
2.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Hierüber können auch Teilrechnungen erstellt werden.
2.4. Soweit von uns Leihverpackungen zur Verfügung gestellt werden, sind diese unser unveräußerliches Eigentum und dürfen nur zur Aufbewahrung unserer Erzeugnisse verwendet werden. Transportbehälter sind auf Kosten des Belieferten unverzüglich zurückzusenden.
2.5. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen beauftragte Person geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
2.6. Der Kunde wird den Einsatz des Bullenspermas bzw. der Embryonen ordnungsgemäß dokumentieren und der Holstein-Wagyu auf deren Verlangen den Nachweis über den Einsatz erbringen.
2.7. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Holstein-Wagyu nicht berechtigt, erworbenes Sperma bzw. Embryonen an Dritte abzugeben oder bei Dritten zu verwenden.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Die Holstein-Wagyu behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor, einschließlich aller Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind.
3.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Tiere / Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer hat die Holstein-Wagyu unverzüglich zu informieren, wenn ein Zugriff Dritter auf die uns gehörenden Tiere / Waren erfolgt.
3.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Tiere / Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen.
3.4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Tiere / Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten und ein Miteigentum an den verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren erwerben. Die aus dem Weiterverkauf der Erzeugnisse entstehenden Forderungen gegenüber Dritten tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
3.5. Zur Sicherung aller unserer gegenüber dem Käufer bestehenden und künftigen Forderungen tritt dieser etwaige ihm wegen Beschädigung oder Zerstörung sowie Entwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Tiere / Waren gegen Dritte zustehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche und Ansprüche gegen etwaige Versicherer als Sicherheit ab.
3.6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Holstein-Wagyu um mehr als 10 %, so ist diese verpflichtet, den übersteigenden Teil der ihr zustehenden Sicherheiten dem Käufer, auf dessen Anforderung hin, freizugeben.
4. Besamungsmaterial
Ausschließlich für das durch die von Holstein-Wagyu oder von Dritten gelieferte Sperma bzw. Embryonen werden nachfolgende Hilfsmaterialien in der branchenüblichen Menge ggf. zur Verfügung gestellt: flüssiger Stickstoff, Seminetten, Besamungshüllen, Plastikhandschuhe.
Darüber hinaus gehender Bedarf an oben genannten Materialien sowie alle übrigen Besamungsmaterialien können bei Dritten bestellt werden.
5. Preise
5.1. Es gelten die bei Vertragsschluss aktuellen Preise der jeweils gültigen Preislisten, die dem Kunden zugestellt werden. Die Preislisten sind gleichfalls am Unternehmenssitz in Negenharrie bzw. im Internet abrufbar.
Bei Dauerschuldverhältnissen und Lieferfristen von mehr als 4 Monaten bleiben angemessene Preisänderungen bis zum Preis gemäß der im Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste vorbehalten.
5.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Fälligkeit - Die Fälligkeit richtet sich nach den Angaben der Rechnung. Im Zweifel tritt die Fälligkeit innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Rechnung ein. Etwas anderes gilt nur, sofern der Kunde nachweist, dass die Rechnung nicht innerhalb von drei Werktagen nach dem Rechnungsdatum tatsächlich zugegangen ist; hier ist Fristbeginn jeweils der Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs der Rechnung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung und Zugang der Rechnung zu zahlen.
6.2. Zahlungsabzüge - Zahlungen sind ohne Abzüge zu leisten.
6.3. Verzug - Im Falle eines Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen für jeden Kalendertag gem. §§ 247, 288 BGB gesondert abzurechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Holstein-Wagyu behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ohne Einwilligung der Holstein-Wagyu nicht zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
6.4. Zahlungsstörung - Treten Zahlungsstörungen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen auf, so ist die Holstein-Wagyu berechtigt, nach Ihrer Wahl die sofortige Barzahlung, die Vorkasse in Form der Barzahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
7. Beschaffenheitsvereinbarung
7.1. Die Holstein-Wagyu versichert, dass das Sperma bzw. die Embryonen den gesetzlichen Bestimmungen und den wissenschaftlich geltenden Anforderungen entspricht.
7.2. Die Angaben im Katalog bzw. im Internet erfolgen nach dem jeweiligen Wissensstand und Erfahrungsstand der Holstein-Wagyu, sie erheben keinen Anspruch auf wissenschaftliche Genauigkeit.
7.3. Angaben zum Gesundheitsstatus und zu gendiagnostischen Untersuchungsergebnissen basieren auf Untersuchungsergebnissen von selbstständigen Tierärzten und selbstständigen oder anerkannten Untersuchungslaboren. Diese Angaben gibt die Holstein-Wagyu lediglich weiter, ohne für die Richtigkeit einzustehen.
7.4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Zuchtwerten und Leistungsdaten auf den aktuellsten Schätzungen mit Hilfe statistischer Methoden beruhen, auf der Grundlage einer Leistungsprüfung. Die Holstein-Wagyu gibt diese Werte weiter, für die Richtigkeit haftet sie jedoch nicht.
7.5. Bei allen Zukäufen kann die Holstein-Wagyu davon ausgehen, dass die von dem Lieferanten angegebenen Abstammungsunterlagen und Qualitätshinweise richtig sind. Als beweisfähige Unterlagen sind insbesondere die Zuchtbescheinigung und die Bluttypenkarte bzw. DNA Mikrosatellitenkarte sowie die begleitenden Veterinäratteste und sonstigen Untersuchungsergebnisse ausreichend. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben ist ausgeschlossen. Sollten sich insbesondere bei späteren Untersuchungen der Nachzucht Zweifel an der Richtigkeit der Abstammung ergeben, haftet die Holstein-Wagyu gegenüber dem Kunden hierfür nicht. Sie ist jedoch verpflichtet, ihre etwaigen Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abzutreten und ihn bei der Geltendmachung derartiger Ansprüche nach Möglichkeit zu unterstützen.
7.6. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe, zu untersuchen.
7.7. Ist der Kunde Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber Holstein-Wagyu schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Kunden, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach bekannt werden, gegenüber Holstein-Wagyu schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge bei der Holstein-Wagyu. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung / rechtzeitige Mängelrüge, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
7.8. Ist der Kunde weder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB noch Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, gelten 8.1. und 8.2. entsprechend.
7.9. Für direkt bestelltes und über die Holstein-Wagyu bezogenes Fremdsperma bzw. Embryonen übernimmt die Holstein-Wagyu keinerlei Gewährleistung. Dies betrifft insbesondere Abstammungen und Qualitätshinweise.
8. Haftung/Gewährleistung
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die Holstein-Wagyu, sofern tat-sächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann die Holstein-Wagyu die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
9. Schadensminderungspflicht
Der Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
10. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Gerichtsstand
Für alle sich mittelbar und unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der zuständige Gerichtsstand unseres Hauptgeschäftssitzes in Negenharrie.
12. Datenschutz
Die Holstein-Wagyu ist berechtigt, bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags ihr zugehende Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzt zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
Personenbezogene Daten werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck von uns verarbeitet, zu dem sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Abwicklung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Wir versichern, dass wir personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet wären oder wir ihre ausdrückliche Einwilligung haben
Soweit handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten bis zu 10 Jahren betragen.
Sollten Sie mit der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung ihrer Daten veranlassen.
Die Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung einzelner Klauseln dieser AGB berührt die Geltung der übrigen Klauseln nicht. Anstelle der Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.